Anforderungen an eine barrierefreie Schulhomepage

gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Anforderungen an eine barrierefreie Schulhomepage

Anforderungen an eine barrierefreie Schulhomepage 900 450 Face & Content - Agentur für Webdesign

Öffentliche Stellen sind in Deutschland verpflichtet, ihre Websites barrierefrei umzusetzen. Die Anforderungen hierbei basieren auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Mindestanforderungen für die digitalen Inhalte der öffentlichen Stellen wird die Konformität zu der EN 301549 festgelegt, die durch BITV 2.0 gedeckt sind. Die EN 301 549 ist die harmonisierte europäische Norm über Zugänglichkeitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen.

Gemäß der BITV 2.0 müssen öffentliche Stellen ihre Websites und mobilen Anwendungen so gestalten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Schulen sind öffentliche Stellen.

Ausnahmeregelung

Einige öffentliche Stellen oder deren Inhalte sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen. Darunter werden auch Webauftritte und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen aufgezählt. Jedoch spricht diese Ausnahmeregelung nicht von den Inhalten, die sich auf Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Unter diesen Online-Verwaltungsfunktionen fallen auch Informationen, wie z. B. Ausflugsinformationen, Stundenausfälle, Elternabende oder Angebote der Schulen.

Dabei stellen sich mit dem letzten Punkt für eine Bildungseinrichtung weitere Fragen. Was umfasst das Angebot einer Schule und welche Seiten sind betroffen? Um hier eine klare Auskunft zu bekommen, sollte sich die Schule mit der Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit beraten. Eventuell halten einige Bundeländer klare Auskünfte nachlesbar im Internet bereit.

Für Interessierte hier ein Link zu den Ausnahmenregelung der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit in Berlin und der Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen – BfWebV SH in Schleswig-Holstein, §1 Abwägungsverfahren.

Im Beitrag 16 Bundesländer und Anforderungen an Barrierefreiheit vom Webauftritt einer Schule oder Kita finden Sie ein Auflistung relevanter Links und Anlaufstellen der Bundesländer.

Ein Überblick über die Anforderungen an eine barrierefreie Schulhomepage

In diesem Artikel kann keine Unterscheidung der individuellen Gegebenheiten einzelner Schulbetriebe berücksichtigt werden. Im Artikel wird davon ausgegangen, dass digitale Barrierefreiheit für die ganze Website umgesetzt werden soll. Bitte klären Sie für Ihren Schulbetrieb, zu welchen Umsetzungen Sie verpflichtet sind.

Einfach gesprochen müssen für eine barrierefreie Sculhomepage folgende sechs Punkte erfüllt sein.

  1. Seite Erklärung zur Barrierefreiheit (ähnlich der Seiten Impressum und Datenschutz)
  2. Informationsbereitstellung grundlegender Funktionen der Website in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
  3. Die Bedienbarkeit der Website muss neben der Maus auch mit der Tastatur möglich sein.
  4. Visuell robust umgesetzt – Farbkontraste und Linkhervorhebung.
  5. Informationen (Text, Bild, Video, Audio) auf der Website sind über mindestens zwei Sinne erfahrbar zu machen.
  6. Informationen sollen allgemeinverständlich umsetzt sein.

1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Schul-Website ist eine Pflichtseite. Sie informiert die Nutzerinnen und Nutzer über den Stand der Barrierefreiheit der Website und gibt ihnen Möglichkeit Barrieren zu melden.

Was muss eine Seite ‚Erklärung zur Barrierefreiheit‘ enthalten?

Allgemeine Einleitung

Hier wird erklärt, dass die Website nach gesetzlichen Vorgaben barrierefrei gestaltet wird unter Nennung der geltenden gesetzlichen Grundlage (z. B. BITV 2.0).

Stand der Barrierefreiheit

Eine kurze Zustandsbeschreibung der Schulhomepage zur Barrierefreiheit hilf dem User die für ihne relevanten Einschränkungen zu erfassen. Falls die Website noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt ist, schafft eine Liste der noch bestehenden Mängel (z. B. fehlende Untertitel in Videos, unzureichender Kontrast bei bestimmten Elementen) einen Überblick.

Barrierefreiheitsprüfung

Informieren Sie darüber, wann und wie die Website auf Barrierefreiheit getestet wurde (z. B. „Die letzte Prüfung wurde am [Datum] durchgeführt.“). Falls zutreffend: Verweis auf eine offizielle Prüfstelle oder Zertifizierung.

Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen

Dieser Abschnitt bietet Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Barrieren zu melden oder Hilfe zu erhalten. Hier kann eine E-Mail-Adresse angegeben werden oder ein barrierefreies Kontaktformular angeboten werden. Ein Hinweis auf die Bearbeitungsfrist für Anfragen (z. B. „Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von [x] Tagen zu beantworten.“) sollte nicht fehlen.

Durchsetzungsverfahren (Beschwerdestelle)

Falls Nutzende auf Nachfrage per Mail keine zufriedenstellende Antwort erhalten, muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden eine unabhängige Schlichtungsstelle oder offizielle Beschwerdestelle zu kontaktieren. Die zuständige Stelle muss hier benannt werden mit Kontaktoptionen.

Datum der Erklärung

Hier geben Sie einen Hinweis, wann die Erklärung zuletzt erstellt oder aktualisiert wurde.

Wo muss die ‚Erklärung zur Barrierefreiheit‘ platziert werden?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist vergleichbar mit den Auskunftsseiten Impressum und Datenschutzerklärung. Sie hat mit diesen Seiten gemeinsam, dass sie von überall auf der Website erreichbar sein muss. Demzufolge kann sie an gleicher Stelle wie das Impressum und die Datenschutzerklärung eingebunden werden.

Hinweis: Die Bundesländer stellen mitunter eine ausgearbeitete Basisformulierung der Erklärung zu Barrierefreiheit zu Verfügung, die dann noch an die Gegebenheiten der Schulhomepage angepasst werden muss.

2. Informationsbereitstellung in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Bereits mit Aufrufen der Startseite sind wichtige Informationen zur Handhabung der Website in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) abrufbar zu machen. Diese Informationen umfassen:

  • Wesentliche Inhalte der Website (z. B. „Diese Website informiert über unsere Schule und den Unterricht.“)
  • Hinweise zur Navigation (z. B. „So finden Sie den Stundenplan und die Lehrkräfte.“)
  • Erklärung zur Barrierefreiheit (z. B. „Welche Inhalte barrierefrei sind und welche nicht.“)
  • Hinweise auf weitere barrierefreie Inhalte (z. B. „Hier gibt es weitere Infos in Leichter Sprache.“)

Das bedeutet, eine Version in Leichter Sprache allein reicht nicht. Es muss auch eine Gebärdensprachversion geben.

Wie soll die Seite ‚Leichte Sprache‘ umgesetzt werden?

Inhaltlich sind die Anforderungen an diese Seite bereits im Absatz zuvor formuliert worden. Welche Kriterien die Leichte Sprache an sich zu erfüllen hat, wird durch die BITV 2.0 wie folgt beschrieben:

Die Leserinnen oder Leser sollten persönlich angesprochen werden wenn inhaltlich sinnvoll. Es sind kurze, gebräuchliche Begriffe und Redewendungen zu verwenden. Abstrakte Begriffe und Fremdwörter sind zu vermeiden oder mit Hilfe konkreter Beispiele zu erläutern. Zusammengesetzte Substantive sind durch Bindestrich zu trennen. Begriffe sind durchgängig in gleicher Weise zu verwenden.

Abkürzungen, Silbentrennung am Zeilenende, Verneinungen sowie Konjunktiv-, Passiv- und Genitiv-Konstruktionen sind zu vermeiden. Es sind kurze Sätze mit klarer Satzgliederung zu bilden. Sonderzeichen und Einschübe in Klammern sind zu vermeiden. Inhalte sind durch Absätze und Überschriften logisch zu strukturieren. Aufzählungen mit mehr als drei Punkten sind durch Listen zu gliedern. Wichtige Inhalte sind voranzustellen. Tabellen sind übersichtlich zu gestalten.

Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 Prozent) zu verwenden. Wichtige Informationen und Überschriften sind hervorzuheben. Es sollen höchstens zwei verschiedene Schriftarten verwendet werden.

Texte werden linksbündig ausgerichtet. Jeder Satz beginnt mit einer neuen Zeile. Anschriften sind nicht als Fließtext zu schreiben.

Der Hintergrund ist hell und einfarbig. Es sind aussagekräftige Symbole und Bilder zu verwenden.

Wie soll die Seite ‚Deutsche Gebärdensprache‘ umgesetzt werden?

Die BITV 2.0 verlangt, dass die Informationen als Gebärdensprach-Video zur Verfügung stehen. Als Basis für die Produktion eines Gebärdensprach-Videos dient in der Regel der Text in Leichter Sprache. Eine Gliederung in sinnvolle Abschnitte erleichtert es den Übersetzerinnen und Übersetzern, Inhalte zu strukturieren. Für die Länge des Textes empfiehlt sich 800 bis 1.000 Wörter nicht zu überschreiten, damit die Videolänge kompakt von zwei bis drei Minuten gehalten wird.

Mögliche Umsetzungen

  • Ein Video mit Gebärdensprachdolmetscher → Eine Person (oder Avatar) erklärt die Inhalte in DGS.
  • Verlinkung auf zentrale Gebärdensprach-Erklärungen → Falls es eine übergeordnete Schulbehörde gibt, die solche Videos bereitstellt. Dabei müsste die Schulwebsite den Inhalten der zentralen Gebärdenspracherklärung entsprechen.

3. Die Bedienbarkeit über Tastatur

Eine Tastaturbedienbarkeit ermöglicht dem User allein mit Tasten der Tastatur durch die Website zu navigieren. Die zentralen Tasten sind die Escape-Taste (Esc), TAB-Taste, Shift-Taste, Leertaste, Entertaste und die Pfeil-Tasten. Eine Kombination der Tasten setzt weitere Befehle um.

Weitere Tasten in Kombination mit anderen sind wichtig für die Navigation durch die Schulhomepage, z.B.: die Strg-Taste, Alt-Taste, Zahlen im Ziffenblock, Plus- und Minus-Taste.

In vielen Browsern kann die Seitengröße manuell eingestellt werden.

  • Zum Vergrößern der Seite: „Strg“ und „+ (im Ziffernblock)“
  • Zum Verkleinern der Seite „Strg“ und „- (im Ziffernblock)“
  • Normalansicht „Strg“ + „0“

Mit der Tastaturkombination „Alt“ + Abkürzungstaste (*nicht im Ziffernblock) springen Sie direkt auf den gewünschten Menüpunkt oder steuern direkt andere wichtige Bereiche an. Verschiedene Browser erfordern teilweise unterschiedliche Tastaturkombinationen.

4. Visuell robust – Farbkontraste und Linkhervorhebung

Eine barrierefreie Schulhomepage soll visuell robust umgesetzt werden. Was bedeutet das?

Menschen mit Sehschwäche oder Farbblindheit können Inhalte nicht gut erkennen, wenn die Farbkontraste nicht solide umgesetzt sind. Auch wechselnde Lichtverhältnisse schränken die Benutzerfreundlichkeit ein, wenn nicht auf ausreichend hohe Farbkontraste geachtet wird.

Visuell robust bedeutet auch, dass Hervorhebungen nicht nur farblich umgesetzt werden, sondern auch grafisch Unterstützung erfahren, z.B. durch Linien oder Icons. Eine klare, visuelle Gestaltung verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle.

4.1. Farbkontraste – Gute Lesbarkeit sicherstellen

Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben, damit sie gut lesbar sind. Die Mindestanforderung für Kontraste bei Text auf Hintergrund liegt für normale Texte (bis 18 pt oder 14 pt fett) bei einem Kontrastverhältnis 4,5:1. Große Texte (ab 18 pt oder 14 pt fett) sollten ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund aufweisen.

Praktische Umsetzung:
✅ Richtig: Dunkler Text auf hellem Hintergrund oder umgekehrt (z. B. schwarze Schrift auf weißem Hintergrund).
❌ Falsch: Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund oder Gelb auf Hellgrün.

Hilfreiche Tools zur Kontrastprüfung:
WebAIM Contrast Checker und/ oder Color Contrast Analyzer (CCA).

Links müssen auch ohne Farben unterscheidbar sein. Menschen mit Farbsehschwächen haben sonst Probleme diese zu erkennen. Ein Beispiel – ein roter Link ohne Unterstreichung wäre für Farbenblinde nur schwer erkennbar.

Empfohlene Methoden:

  • Unterstreichung von Links besonders bei Fließtext
  • Farbunterschied mit ausreichendem Kontrast (z. B. Blau für Links bei schwarzem Text, mindestens 3:1 Kontrast).
  • Hover-Effekt (z. B. Farbe ändern oder Unterstreichung hinzufügen, wenn die Maus über den Link fährt).

5. Barrierefreie Umsetzung der Website-Inhalte

Im folgenden gehe ich auf die Inhalte Text, Bild, Video, Audio und PDF ein.

5.1. Text

Barrierefreie Texte auf einer Website müssen für alle Menschen verständlich und zugänglich sein, einschließlich Personen mit Sehbehinderungen, kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.

Hier sind die wichtigsten Anforderungen und Tipps:

5.1.1.    Klar und verständlich schreiben

  • Einfache Sprache nutzen → Vermeide lange Sätze und Fachbegriffe.
  • Kurze Absätze & klare Struktur → Vermeide Textwände.
  • Wichtige Infos zuerst → Nutze die „Inverted Pyramid“-Methode (das Wichtigste am Anfang).
  • Aktive Sprache statt Passiv

Beispiel:
❌ Falsch: „Anträge können von den Eltern eingereicht werden.“
✅ Richtig; „Eltern reichen die Anträge ein.“

5.1.2.    Leichte Sprache anbieten

Leichte Sprache ist noch einfacher als einfache Sprache. Neben der Auskunftsseite in Leichter Sprache können noch weitere zentrale Informationen in Leichter Sprache verfasst werden. Leichte Sprache hat feste Regeln:

  • Kurze Sätze (max. 8–10 Wörter)
  • Keine Fremdwörter oder Fachbegriffe (oder direkt erklären)
  • Bilder oder Symbole zur Unterstützung
  • Große Schrift (mindestens 1,5-facher Zeilenabstand)

Leichte-Sprache-Übersetzungen kann man professionell anfertigen lassen (z.B. durch das Netzwerk „Inclusion Europe“).

5.1.3.    Gut lesbare Texte gestalten

  • Klare Schriftart verwenden → Arial, Verdana oder Open Sans sind gut lesbar.
  • Genügend Kontrast → Dunkle Schrift auf hellem Hintergrund (mind. 4,5:1 Kontrastverhältnis).
  • Nicht nur Farben zur Unterscheidung nutzen → Statt „Drücke den grünen Button“, besser „Drücke den Button mit der Aufschrift ‚Weiter‘“.
  • Textgröße anpassbar machen → Nutzer sollten die Schriftgröße im Browser vergrößern können.

5.1.4.    Struktur & Navigation verbessern

Überschriften semantisch und sinnvoll nutzen:

  • H1: Hauptüberschrift der Seite/Unterseite
  • H2: Abschnittsüberschrift
  • H3, H4: Unterpunkte

Listen & Aufzählungen machen Inhalte übersichtlicher. Links müssen verständlich beschrieben werden.
Beispiel:

❌ Falsch: „Hier klicken“
✅ Richtig: „Mehr Infos zur Anmeldung“

5.1.5.    Barrierefreie Technik nutzen

Alle Inhalte sind Screenreader-freundlich umzusetzen mit ’sauberen‘ HTML-Code. Formulare müssen gut beschriftet werden. Alle Felder in Formularen sollten deutliche Labels haben.

5.2. Bild

Hier sind die wichtigsten Aspekte zur Barrierefreiheit von Bildern auf Schulhomepages:

5.2.1.    Alternativtexte (Alt-Texte) für Screenreader

  • Bilder brauchen eine kurze, präzise Beschreibung als alternativen Text → Screenreader lesen diese vor.
  • Nur wichtige Bilder beschreiben → Dekorative Bilder brauchen leeren Alt-Text (alt=““).
  • Keine Beschreibungen, die mit „Bild von…“ oder „Grafik zeigt…“ beginnen schreiben → Der Screenreader erkennt es als Bild.

Beispiel:
❌ Falsch: „Bild von einer Katze“
✅ Richtig: „Eine graue Katze sitzt auf einer Fensterbank und schaut hinaus.“

5.2.2.    Beschreibung für komplexe Bilder

Für Infografiken, Diagramme oder Karten reicht ein Alt-Text oft nicht aus. Hier ist es ratsam auf eine ausführlichere Bildbeschreibung unter dem Bild zu setzen.

Beispiel:
„Das Diagramm zeigt den Anstieg der Schülerzahlen zwischen 2010 und 2020. 2010 gab es 500 Schüler, 2020 sind es 800.“

5.2.3.    Text in Bildern vermeiden

Häufig beobachte ich, dass aus einem gestalterischem Ansporn Text in ein Bild eingearbeitet wird. Das ist ein Trend auf Instagram, der sich leider infizierend auf Websites auswirkt. Text gehört in HTML, nicht in Bilder! Text in Bildern kann von einem Screenreadern gelesen werden.

Falls es einmal unvermeidbar sein sollte, muss der gesamte Text im Bild als Alternativtext in den Meta-Daten enthalten sein.

5.2.4.    Gute Kontraste für Sehbehinderte

Der Kontrastwert von Text zu Hintergrund sollte das Kontrastverhältnis 4,5:1 nicht unterschreiten.

Mit den Bildinhalten sollten keine farbabhängigen Informationen umgesetzt werden. Farbfehlsichtige müssen Inhalte auch anders erkennen können.

Beispiel:
❌ Falsch: „Klicke auf den roten Button“
✅ Richtig: „Klicke auf den Button mit der Aufschrift ‚Senden‘“

5.2.5.    Responsive & Zoom-fähige Bilder

Bilder müssen so skalierbar sein, dass keine Inhalte verloren gehen. Hintergrundgrafiken sollten keine wichtigen Informationen transportieren. Zudem ist der Einsatz Schrift auf Hintergrundbild möglichst zu vermeiden oder so umzusetzen, dass die Lesbarkeit gegeben ist.

5.3. Video

Zuerst soll erwähnt werden, dass der Zeitpunkt der Videoerstellung bereits einen Unterschied macht, wie Barrierefreiheit umgesetzt werden kann. Bei bereits vorhandenen Videos können nur nachträgliche Optionen zur Umsetzung der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Werden künftig Videos erstellt, sollte darauf geachtet werden, dass bereits mit der Umsetzung verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit mitgedacht werden.

5.3.1.    Übersicht – sechs verschiedene Videoinhalte

Für den Start ins Thema folgt hier eine kompakte Übersicht über sechs verschiedene Videoinhalte und deren Anforderungen an Barrierefreiheit.

Musikvideos (mit Gesang oder Instrumental)
  • Untertitel für Gehörlose → Liedtexte & Musikbeschreibungen, z. B. [Melancholische Klaviermelodie]
  • Audiodeskription für Blinde → Falls visuelle Handlung vorhanden ist
  • Videobeschreibung → Liedtext & Erklärung der Musikstimmung
  • Visuelle Unterstützung → Soundwellen, Farbanimationen, Gebärdensprache
Gesprochene Inhalte (Interviews, Tutorials, Vlogs)
  • Untertitel → Manuell hinzufügen für bessere Qualität
  • Audiodeskription → Falls visuelle Infos wichtig sind (z. B. „Der Sprecher zeigt eine Grafik mit steigenden Zahlen.“)
  • Guter Kontrast & große Schrift → In Texteinblendungen für bessere Lesbarkeit
  • Einfache Sprache verwenden → Verständlicher für alle Zuschauer
Videos mit Handlung (z. B. Filme, Theater, Storytelling-Videos)
  • Untertitel mit Sprechernamen & Geräuschen → [Tür knallt], [Sanfte Musik im Hintergrund]
  • Audiodeskription → Erzählt, was visuell passiert
  • Gebärdensprache → Falls möglich, Dolmetscher einblenden
  • Kapitelmarken setzen → Erleichtert Navigation
Bildungs- und Erklärvideos
  • Untertitel für gesprochene Inhalte
  • Audiodeskription für Grafiken oder Diagramme
  • Einfache Sprache & klare Struktur → Gut verständlich für alle
  • Texte als Download anbieten → Alternativ für Sehbehinderte
Gaming- und Livestream-Videos
  • Live-Untertitel (YouTube & Twitch bieten automatische Untertitel an, aber besser manuell verbessern)
  • Audiodeskription für wichtige visuelle Elemente
  • Chat-Texte vorlesen oder in Großschrift einblenden
  • Tastatursteuerung & Screenreader-Kompatibilität für Navigationsmenüs
Konferenzen & Events (Live oder Aufzeichnung)
  • Live-Untertitel & Gebärdensprachdolmetscher
  • Audiodeskription für Bühnenaktionen oder Folien
  • Hoher Kontrast in Präsentationen
  • Zugängliche Downloads & Zusammenfassungen

Zusätzliche, allgemeine Tipps:
Hoher Kontrast und gut lesbare Schriften für Texteinblendungen sind auch hierbei umzusetzen. Kapitelmarken und eine Navigation für lange Videos helfen den Inhalt zu überblicken. Eine einfache Sprache & klare Strukturen fördert auch hier, dass die Umsetzung für alle verständlich ist.

5.3.2.    Barrierefreiheit bei Videos mit Musik als alleinigen Inhalt

Wenn ein Video nur Musik enthält und barrierefrei sein soll, werden hier Maßnahmen ausführlicher beschrieben, die man ergreifen sollte für digitale Barrierefreiheit.

Mindestanforderungen
Untertitel oder Texteinblendungen für Gehörlose

Untertitel oder Captions füllen die Informationslücke, die entsteht, wenn Töne nicht wahrgenommen werden können von Gehörlosen oder hörgeschädigten Personen.

Das Video muss synchronisierte Untertitel enthalten, die alle gesprochenen Inhalte, sowie Gesang und relevante Geräusche (z. B. „sanfte Hintergrundmusik“, „Applaus“) wiedergeben. Die Untertitel sind gut lesbar zu halten (ausreichende Schriftgröße, hoher Kontrast).

Automatisch generierte Untertitel sollten unbedingt überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, um Fehler zu vermeiden.

Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte

Ist das Video rein musikalisch, reicht oft eine kurze Einführung, die das Genre oder die Stimmung beschreibt.

Falls das Video visuelle Elemente enthält, die wichtig sind, aber nicht ersichtlich aus dem Ton (z. B. Schriftzüge, Szenen ohne Sprache, als Tanzperformance), sollte eine Audiodeskription eingebaut werden. Die Audiodeskription beschreibt z.B. visuelle Elemente zwischen Dialogen (z. B. „Eine Frau geht über eine Brücke und winkt“).

Alternativ kann eine separate Version des Videos mit Audiodeskription bereitgestellt werden.

Alternativer Text oder Inhaltsbeschreibung

Falls das Video nicht rein dekorativ ist, sollte eine Textalternative zur Verfügung stehen, die den Inhalt des Videos in der Videobeschreibung zusammenfasst.

Empfehlung
Visuelle Unterstützung für Gehörlose

Gebärdensprache für Lyrics ist nicht verpflichtend, wird aber stark empfohlen.

Auch die Verwendung visueller Effekte, Farbanimationen oder Visualizer, die den Rhythmus oder die Stimmung der Musik widerspiegeln sind nicht verpflichtend umzusetzen, können aber in der Wahrnehmung der Inhalte und deren Intention unterstützen und die musikalische Dynamik begreifen lassen.

Ausgenommen sind natürlich Videos, die primär für gehörlose oder schwerhörige Menschen bestimmt ist. Dann wird eine Gebärdensprachübersetzung erforderlich.

Alternative Formate anbieten

Auch eine Falls Braille-Version für einen Songtext ist stand jetzt nicht verpflichtend. Das Angebot auch in Braille-Version erfahrbar zu machen ist eine wertvolle Ergänzung für mehr Barrierefreiheit.

5.3.3.    Barrierefreiheit für Videos bei YouTube umsetzen

Hier sind Tipps speziell für Videos, die auf YouTube gehostet werden, übersichtlich aufgelistet:

Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige

YouTube unterstützt automatische Untertitel, aber die sind oft fehlerhaft. Daher ist es besser, manuelle Untertitel hochzuladen:

So fügt man manuelle Untertitel hinzu:

  1. Gehe in YouTube Studio zu → Untertitel.
  2. Wähle „Neue Untertitel hinzufügen“ und lade eine SRT-Datei hoch oder tippe sie direkt ein.
  3. Achte auf eine gute Synchronisierung mit der Musik.
  4. Ergänze Stimmhinweise:
    1. [Leise, sanfter Gesang]
    1. [Energiegeladener Refrain]

Tipp: Falls es nur Instrumentalmusik gibt, können beschreibende Untertitel verwendet werden:

  • [Ruhige Klaviermelodie, melancholisch]
  • [Schnelle Trommelschläge, energiegeladen]
Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte

Falls das Video visuelle Elemente enthält (z. B. eine Geschichte oder Tanz), kann man eine zusätzliche Audiodeskription aufnehmen.

Optionen für YouTube:

  • Zweite Audiospur: Erstelle eine zweite Version mit Audiodeskription und verlinke sie in der Beschreibung.
  • YouTube-Kapitel nutzen: Erstelle ein Kapitel wie „Audiodeskription: 0:30“, beschreibe hier die Szene.
  • Voice-Over zu Beginn: Falls das Video keine Sprache hat, kannst du am Anfang eine kurze Sprachbeschreibung einfügen.
Visuelle Unterstützung für Gehörlose

Neben Untertiteln helfen auch visuelle Elemente.

Musik-Visualizer:
  • Nutze Programme wie Adobe After Effects oder Kapwing, um Soundwellen oder pulsierende Animationen passend zur Musik zu erstellen.
  • Alternativ kannst du auf YouTube integrierte Effekte verwenden.
Gebärdensprache:
  • Falls möglich, einen Gebärdensprach-Dolmetscher einblenden oder in einer separaten Video-Version anbieten.
  • Auf YouTube gibt es bereits viele Kanäle, die Songs in Gebärdensprache übersetzen.
Barrierefreie Videobeschreibung & Tags
Videobeschreibung barrierefrei gestalten:

Füge eine Textbeschreibung der Musik hinzu: „Dieses Lied erzählt von Hoffnung und Neubeginn. Es beginnt mit sanften Streichern und steigert sich zu einem epischen Finale.“

Falls der Songtext nicht im Video ist, kann man ihn in die Beschreibung einfügen oder in einem angepinnten Kommentar.

Hashtags & Tags für Sichtbarkeit:
  • Nutze Tags wie #Barrierefrei #Untertitel #Audiodeskription.
  • Das hilft gehörlosen und blinden Menschen, dein Video zu finden.
YouTube-Einstellungen für bessere Barrierefreiheit

Kapitelmarken setzen erleichtert das Navigieren.

Beispiel:
0:00 – Intro
0:15 – Erste Strophe
0:45 – Refrain
1:30 – Instrumental-Solo 

Hoher Kontrast in Thumbnails & Texteinblendungen: Automatische Untertitel deaktivieren, wenn sie fehlerhaft sind.

Tutorial „Untertitel hinzufügen“:

https://support.google.com/youtube/answer/2734796?hl=de

5.4. Audio

Grundlegende Anforderung für barrierefreien Audio-Inhalt ist im Grunde die Bereitstellung einer Textalternative (Transkription). Die Transkription sollte vollständig und verständlich sein, einschließlich wichtiger Geräusche und Musikbeschreibungen (z. B. „sanfte Hintergrundmusik spielt“). Die Textalternative kann direkt auf der Webseite als separate Textdokument oder eingebetteter Text dem Audio nebenstehen.

Zudem sind auf barrierefreie Audioplayer zu achten. Der Audioplayer muss mit der Tastatur vollständig bedienbar sein. Die Steuerungselemente (Play, Pause, Lautstärke) müssen gut sichtbar sein. Falls möglich, sollte eine Geschwindigkeitsanpassung (z. B. 0,5x oder 1,5x Geschwindigkeit) angeboten werden. Das Audio sollte sich nicht automatisch starten. Falls eine Autoplay-Funktion erforderlich ist, muss sie deaktivierbar sein.

5.5. PDF

Eine barrierefreie PDF ist ein Dokument, das so gestaltet ist, dass es für alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, zugänglich ist. Das bedeutet, dass beispielsweise blinde oder sehbehinderte Menschen mithilfe von Screenreadern den Inhalt erfassen können, Menschen mit motorischen Einschränkungen eine einfache Navigation ermöglicht wird und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen klare Strukturen vorfinden.

5.5.1.    Grundlagen der Barrierefreiheit in PDFs

Text statt Bilder von Text:
Der Text sollte als richtiger Text und nicht als Text im Bild eingefügt werden, damit er von Screenreadern erkannt werden kann.

Strukturierte Dokumente:
Verwenden Sie Überschriften, Absätze und Listen, um eine klare Struktur zu gewährleisten. Dies erleichtert die Navigation.

Alternativtexte für Bilder:
Bilder und Grafiken sollten mit Alternativtexten versehen sein, damit blinde und sehbehinderte Personen den Inhalt erfassen können.

Korrekte Lesereihenfolge:
Die Lesereihenfolge sollte logisch sein, damit Screenreader die Inhalte in der richtigen Reihenfolge vorlesen.

Verständliche Sprache und klare Formatierung:
Kurze Sätze, eine einfache Sprache und eine übersichtliche Formatierung verbessern die Lesbarkeit für alle.

Ausreichender Kontrast:
Farben und Kontraste sollten so gewählt werden, dass auch Menschen mit Sehschwächen den Inhalt problemlos erkennen können. Dabei gelten die gleichen Werte für Kontrastverhältnisse wie auf Webseiten.

Interaktive Elemente zugänglich machen:
Links, Formulare und Buttons sollten so gestaltet sein, dass sie auch mit der Tastatur oder Assistenztechnologien bedient werden können.

Meta-Daten und Tags:
Dokumenteigenschaften wie Titel, Autor und Sprache sollten in den Meta-Daten hinterlegt sein. Die PDF braucht sinnvolle Tags (Überschriften, ‚echte‘ Listenpunkte …), damit sie von Screenreadern richtig interpretiert werden kann.

5.5.2.    Technische Umsetzung

Microsoft Word und andere Textverarbeitungsprogramme ermöglichen es, barrierefreie Dokumente zu erstellen und als barrierefreie PDFs zu exportieren. Wer über Adobe Acrobat Pro verfügt, kann zudem die Funktionen zur Barrierefreiheitsprüfung nutzen.

Barrierefreie PDFs sind ein zentraler Baustein für digitale Inklusion. Sie stellen sicher, dass Informationen für alle Menschen zugänglich sind – egal, ob sie assistive Technologien nutzen oder nicht. Unternehmen und öffentliche Stellen sind zudem häufig gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Dokumente bereitzustellen.

PDF/UA-Standard (Universal Accessibility) ist die Norm für barrierefreie PDFs.

Die Uni Dresden hat meiner Meinung nach eine super Anleitung für eine sorgfältige Umsetzung erstellt, die ich gern teile:
Anleitung zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente mit Word„, Technische Universität Dresden, Fakultät Informatik; Dresden, 2020

5.5.3.        Logo in das Dokument einfügen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bei einer PDF für die Website wird empfohlen ein Logo einzubinden mit Link zur Startseite, damit der Lesende wieder leicht zum Ausgangspunkt zurückfindet.

  1. Platzieren Sie das Logo im oberen Bereich der Seite.
  2. Markieren Sie das Logo.
  3. Fügen Sie einen Hyperlink zur Startseite der Website hinzu.
  4. Alternativtext für das Logo hinzufügen
  5. Dokument als barrierefreie PDF exportieren
  6. Barrierefreiheit überprüfen

Damit blinde oder sehbehinderte Personen, die Screenreader nutzen, den Zweck des Logos verstehen, muss das Logo einen Alternativtext erhalten, z.B. „Firmenlogo – Link zur Startseite“.

  • Microsoft Word: Rechtsklick auf das Logo → „Alternativtext bearbeiten“
  • LibreOffice: Rechtsklick → „Bildoptionen“ → „Alternativtext“ hinzufügen.

Speichern Sie das Dokument als PDF mit aktivierten Barrierefreiheitsoptionen:

  • Microsoft Word: „Datei“ → „Speichern unter“ → „PDF“ → „Optionen“ → „Dokument mit Tags für Barrierefreiheit“ aktivieren.
  • LibreOffice: „Datei“ → „Exportieren als PDF“ → „Tags und Barrierefreiheitsoptionen“ aktivieren.

Nach dem Export empfiehlt es sich, die Barrierefreiheit der PDF zu testen:

  • Adobe Acrobat Pro: „Werkzeuge“ → „Barrierefreiheit“ → „Vollständige Prüfung“.
  • PDF Accessibility Checker (PAC 2021): Ein kostenloses Tool zur Prüfung nach PDF/UA-Standard.

6. Informationen sollen allgemeinverständlich umsetzt sein.

Die allgemeinverständliche Umsetzung von Informationen auf einer barrierefreien Website bedeutet, dass die Inhalte einfach, klar und für möglichst viele Menschen verständlich formuliert und dargestellt werden. Dies hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch Personen mit geringer Leseerfahrung oder Nicht-Muttersprachlern.

6.1. Was bedeutet „allgemeinverständlich“ konkret?

6.1.1. Klare, verständliche und/ oder Einfache Sprache

  • kurze Sätze (maximal 15 Wörter).
  • einfache, bekannte Wörter (z. B. „Anmelden“ statt „Registrierungsprozess starten“).
  • Fachbegriffe vermeiden oder verständlich erklären.
  • aktive statt passiver Sprache (z. B. „Sie erhalten eine Bestätigung“ statt „Eine Bestätigung wird Ihnen zugesendet“).

6.1.2. Gut strukturierte Inhalte

  • Überschriften klar formulieren (z. B. „So funktioniert die Anmeldung“ statt „Anmeldevorgang“).
  • Absätze nicht zu lang (max. 3–4 Sätze pro Absatz)!
  • Listen und Aufzählungen verwenden, um Informationen leicht erfassbar zu machen.

6.2. Leichte Sprache oder Einfache Sprache als Ergänzung

Wenn sich die Website an ein breites Publikum richtet, kann eine Version in Leichter Sprache angeboten werden. Leichte Sprache hat strenge Regeln (z.B. keine Fremdwörter, viele Absätze, zusätzliche Erklärungen).

Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Sprache mit festen Regeln. Einfache Sprache ist lediglich vereinfachte ohne feste Regeln mit Fokus auf eine Verständlichkeit.

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