Bilder auf Websites – welche Bildinhalte darf ich verwenden

Bilder auf Websites – welche Bildinhalte darf ich verwenden

Bilder auf Websites – welche Bildinhalte darf ich verwenden 1000 500 Face & Content - Agentur für Webdesign

Welcher Seitenbetreiber kennt das nicht: Eine Bildersuche kann manchmal ganz schön aufreibend und zeitraubend sein. Nicht nur die Entscheidung darüber welches Bild aus ästhetischen Gesichtspunkten zum Text passt, sondern auch wie der rechtliche Background eines Bildes zu bewerten ist, kostet Zeit. Fertige Bild-Text-Arrangements lassen für den unbedarften Betrachter nicht erahnen, welche unsichtbare Mühe in der Auswahl der Bildinhalte steckt.

+++ Bevor es aber richtig losgeht, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung darstellt oder ersetzt. Eine fundierte, individuell auf Ihren Fall bezogene juristische Beratung holen Sie bei Bedarf beim Fachanwalt ein. +++

Da es in diesem Beitrag nur darum gehen soll, welche Bildinhalte für die Verwendung auf der Website möglicherweise okay sind, möchte ich zunächst auf die verschiedenen Rechte am Bild eingehen:

  • Urheberrecht/ Miturheberrecht (z.B. Designrecht, Künstlerrechte; Fotografenrechte, Architektenrechte u.a. Erschaffender)
  • Recht am eigenen Bild
  • Markenrecht
  • Eigentumsrecht

Nicht alle Rechte lassen sich in einem Bild finden, aber oft ist es mehr als nur eine Rechtesituation, die die Verwendung mitbestimmt. Ist nur eines der Rechte am Bild vorhanden, muss vor Verwendung die Zustimmung eingeholt werden. Eine schriftlich abgegebene Erklärung mit Datum und Unterschrift, die den Umfang und die Art der Verwendung genau beschreibt, schützt Sie vor späteren Nachforderungen.

Sind mehrere Rechte im Bild zu finden, benötigen Sie von allen Rechteinhabern eine schriftliche Zustimmung zur Verwendung.

Erkennbarkeit

Eine Erkennbarkeit eines Subjektes/ einer Person, Objektes oder Sache genügt für den Zuspruch eines Rechtes. Was genau zu einer Erkennbarkeit führt, regelt im Zweifelsfall ein Gericht. Es genügt ein besonderes Merkmal, dem Sie selbst eventuell kaum Beachtung schenken, um eine Erkennbarkeit zu begründen.

Schutzfristen

Wie lang ein Recht am Bild Bestand hat, regeln sogenannte Schutzfristen. Schutzfristen werden international verschieden behandelt. Dabei greift die Bestimmung des Landes, in dem der Rechteinhaber lebt und wirkt. Für Deutschland sind folgende Schutzfristen geregelt:

  • Bei abgebildeten Personen: 10 Jahre nach Ablauf des Todesjahres
  • Bei abgebildeten Marken: 10 Jahre nach Ablauf der Eintragung/ Anmeldung einer Marke
  • Bei abgebildeten Kunstwerken oder gedruckten Texten: 70 Jahre nach dem Todesjahr des Künstlers oder Autors
  • Bei abgebildetem Objekt mit Geschmacksmuster (Schutzrecht Design): 25 Jahre nach Anmeldung

Hauptmotiv oder Beiwerk?

Stellt ein Objekt nur ein Beiwerk im Bild dar, schränkt dieses die Verwendung nicht ein. Aber auch hier ist die Beurteilung, ob eine Einstufung als Beiwerk korrekt ist, nicht ganz einfach vorzunehmen.

Ein Beiwerk muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Austauschbar ohne Einfluss auf die Bildaussage
  • Ohne Beziehung zum Hauptmotiv

Die Entscheidung darüber, ob ein Objekt nun tatsächlich nur ein Beiwerk im Bild ist oder nicht, ist im Zweifel eine Streitfrage.

Bildnachweis

Vergessen Sie nicht den Urheber falls nötig im Impressum zu nennen. Die Lizenzbestimmungen der Bilddatenbanken sagt Ihnen in welcher Form das umgesetzt werden sollte. Hat man individuelles Bildmaterial beauftragt, klärt man mit den Grafiker:innen, Illustrator:innen oder Fotograf:innen wie der Bildnachweis auszusehen hat.

Mein Weg

Seien Sie und bleiben Sie kritisch bei der Verwendung von Bildern auf Ihrer Website! Lesen Sie die Lizenzbestimmungen der Bilddatenbanken, von denen Sie Bilder downloaden!

Bei den sogenannten Umsonst-Bilddatenbanken wie z.B. Pixabay oder Unsplush wird Ihnen die vollständige Unbedenklichkeit einer Nutzung nicht garantiert. Hier müssen Sie gründlich schauen und zu einer eigenen Entscheidung finden. Sind Personen abgebildet, rate ich von einer Verwendung ab. Sind Marken sichtbar, rate ich von einer Verwendung ab.

Wer ganz sicher gehen möchte, kauft Nutzungsrechte z.B. auf iStock, Adobe Stock oder ähnliche oder lässt sich individuelle Bildinhalte von Fotografen oder Illustratoren erstellen und verhandelt umfängliche Nutzungsrechte und klärt, dass das Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist.

Entscheiden, ob Sie ein Bild auf Ihrer Website verwenden, können nur Sie selbst. Eine eher kritische Einschätzung bringt hierbei sicher die bessere Entscheidung.

Und wenn Sie sich für Bildinhalte auf Ihrer Website entscheiden konnten, vergessen Sie nicht, diese beim Hochladen mit den richtigen Bild-Metadaten zu versorgen.

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