Checkliste – Barrierefreiheit für Unternehmens-Websites nach BFSG

Gilt ab 28. Juni 2025

Checkliste – Barrierefreiheit für Unternehmens-Websites nach BFSG

Checkliste – Barrierefreiheit für Unternehmens-Websites nach BFSG 900 450 Face & Content - Agentur für Webdesign

1. Allgemeine Anforderungen

  • Die Website ist navigierbar mit Tastatur (ohne Maus)
  • Inhalte lassen sich auch mit Screenreadern erfassen (z. B. für Nutzer mit Sehbehinderung)
  • Die Website ist verständlich aufgebaut (klare Struktur, logische Lesereihenfolge)
  • Keine Barrieren durch automatisiert wechselnde Inhalte (z. B. Pop-ups, Slider ohne Steuerung)

2. Pflichtangaben

  • Eine Barrierefreiheitserklärung ist auf der Website hinterlegt (ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung)
  • Beschreibt, welche Inhalte der Website barrierefrei sind – und welche (noch) nicht
  • Nennung einer Feedback-Möglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse)
  • Beschreibt den Durchsetzungsmechanismus (z. B. Landesbehörde für Barrierefreiheit)

3. Technische Umsetzung

  • Die Website erfüllt die WCAG 2.1 Standards, mindestens Stufe AA
  • HTML-Struktur ist semantisch korrekt (z. B. keine verschachtelten Überschriften)
  • Formulare (falls vorhanden) sind barrierefrei umgesetzt (Labels, Fehlermeldungen lesbar)
  • Mobile Ansicht ist responsive und zugänglich

4. Navigation & Bedienung

  • Website ist auch ohne Maus bedienbar (z. B. mit Tab-Taste)
  • Es gibt eine logische Tab-Reihenfolge
  • Navigationspunkte sind klar beschriftet
  • Sprunglinks oder „Zum Inhalt springen“ sind vorhanden (für Screenreader-Nutzer hilfreich)

5. Texte & Inhalte

  • Alle Texte sind in einfacher Sprache formuliert, soweit möglich
  • Klare Überschriftenstruktur (z. B. H1, H2, H3 sinnvoll verwendet)
  • Alternativtexte für Bilder sind vorhanden (z. B. für Fotos von Team, Gebäuden, Fahrzeugen)
  • Bei Verlinkungen ist der Zweck des Links verständlich benannt (nicht nur „hier klicken“)

6. Farbgestaltung & Design

  • Ausreichende Farbkontraste (z. B. Textfarbe vs. Hintergrund)
  • Keine rein farbliche Unterscheidung bei Informationen (z. B. grün = gut, rot = schlecht)
  • Schrift ist gut lesbar (keine zu kleine oder verschnörkelte Schriftarten)

Lesen Sie in meinem Artikel ‚Barrierefreiheit im Internet‚ wer mit dem BFSG in die Pflicht kommt, für wen Ausnahmeregelungen gelten und Übergangsfristen greifen.

Back to top

Datenschutz-Einstellungen
Unsere Website verwendet Web Fonts von Google. Durch die Nutzung dieser Web Fonts wird es möglich, Ihnen die von uns gewünschte Darstellung unserer Website zu präsentieren unabhängig davon, welche Schriften Ihnen lokal zur Verfügung stehen. Dies erfolgt über den Abruf der Google Web Fonts von einem Server von Google in den USA. Sie können hier darauf Einfluss nehmen.

 
Diese Website verwendet nur essenzielle Cookies. Der 'resolution'-Cookie merkt sich die Bildschirmgröße und unterstützt so die richtige Ausgabegröße für diverse Endgeräte. Das VG Wort Zählpixels ist für den Betrieb der Webseite essenziell, um die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte durch die VG Wort zu erfassen und somit die Vergütung gesetzlicher Ansprüche von Autorenschaften zu ermitteln. Es wird über den Einsatz des Zählpixels näher in der Datenschutzerklärung aufgeklärt. Der 'eut-privacy-consent'-Cookie merkt sich, ob Sie Ihr Einverständnis zur Cookieverwendung gegeben haben, damit Sie nicht mit jedem Seitenbesuch erneut Ihr Einverständnis erklären müssen.